Ich erstelle Verkehrswertgutachten für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, für Eigentums-
wohnungen, Wohnanlagen, Ferienhäuser, landwirtschaftliche Gebäude sowie für sämtliche Gewerbe- und Sonderimmobilien (Produktions- und Lagerhallen, Werkstätten, Bürogebäude, Geschäfts- und Warenhäuser, Veranstaltungsgebäude, Kindergärten, Alten- und Pflegeheime, Hotels und Pensionen, Sporthallen, Reitställe, Garagen,...)
nach den gesetzlichen Vorgaben des §194 BauGB / ImmoWertV und den einschlägigen Bewertungsmethoden.
Bewertungsanlässe sind dabei in der Regel: